ENERGIEAUDITS DIN EN 16247-1
Die Energieaudits sind ein wichtiger Bestandteil eines modernen, innovativen und effizienten Unternehmens. Seit Dezember 2015 sind diese für Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeiter oder 50 Millionen Euro Jahresumsatz Pflicht. Auch für die kleineren Unternehmen kann sich das Energieaudit als freiwillige Maßnahme lohnen. Gegebenenfalls profitieren sie von steuerlichen Vorteilen, falls sie die gesetzlichen Vorgaben für den Spitzenausgleich (§55 Energiesteuergesetz und §10 Stromsteuergesetz) und die besondere Ausgleichsregelung im Rahmen des EEG (§§ 63 ff. EEG 2014) nachweisen können.
Das Energieaudit hilft Ihnen:
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die Energieeffizienz zu verbessern,
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den Energieverbrauch zu verringern und dadurch Vorteile für die Umwelt und Ihr Unternehmen erreichen.
Die Energieaudits müssen den Anforderungen der DIN EN 16247-1 entsprechen, die auch einen Unternehmensverantwortlichen bzw. -ansprechpartner für die Durchführung des Audits vorsehen.
Unsere Kunden:
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Hotels
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KMUs
Die Preise variieren nach Unternehmensgröße und nach Anzahl der Tage im Einsatz (z.B. wenn das Unternehmen kein Anlagenkataster zur Verfügung stellt, werden wir dieses zuerst erstellen müssen). Wir haben verschiedene Formulare entwickelt die uns helfen Ihnen ein maßgeschneidertes und realistisches Angebot zu unterbreiten.
Verlauf des Audits: